Rechtsprechung
BGH, 21.01.1969 - 5 StR 633/68 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Begehung eines fortgesetzten Betruges - Vorliegen einer natürlichen Handlungseinheit - Begriff der prozessualen Tat - Prioritätsgrundsatz im Strafverfahren - "Beschränkte Rechtskraft" zugunsten des Angeklagten - Verstoß gegen das "Verbot der Beweisantizipierung"
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 27.03.1953 - 2 StR 801/52
Verkaufsbude II - § 52 StGB, natürliche Handlungseinheit: enger …
Auszug aus BGH, 21.01.1969 - 5 StR 633/68
Eine "natürliche Handlungseinheit" liegt vor, wenn zwischen einer Mehrheit gleichgearteter, zeitlich und räumlich dicht beieinander liegender, strafrechtlich erheblicher Betätigungen, die aus einem einheitlichen Willensentschluß entspringen, ein derart unmittelbarer Zusammenhang besteht, daß sich das gesamte Handeln des Täters an sich (objektiv) auch für einen Dritten bei unbefangener Betrachtungsweise als ein einheitlich zusammengefaßtes Tun darstellt (RGSt 58, 113; 59, 317; BGHSt 4, 219; 10, 129 [BGH 20.12.1956 - 4 StR 447/56];… BGH GA 66, 208).Jedenfalls ist diese Abweichung nicht so erheblich; daß die von der Rechtsprechung zur Annahme einer "natürlichen Handlungseinheit" verlangte "inhaltliche und äußerliche Gleichartigkeit" der Betätigungen (BGHSt 4, 219) nicht mehr gegeben ist.
- RG, 18.03.1924 - I 50/24
1. Genügt zur Annahme einer strafbaren Beihilfe (§ 49 StGB.) die bloße Absicht …
Auszug aus BGH, 21.01.1969 - 5 StR 633/68
Eine "natürliche Handlungseinheit" liegt vor, wenn zwischen einer Mehrheit gleichgearteter, zeitlich und räumlich dicht beieinander liegender, strafrechtlich erheblicher Betätigungen, die aus einem einheitlichen Willensentschluß entspringen, ein derart unmittelbarer Zusammenhang besteht, daß sich das gesamte Handeln des Täters an sich (objektiv) auch für einen Dritten bei unbefangener Betrachtungsweise als ein einheitlich zusammengefaßtes Tun darstellt (RGSt 58, 113; 59, 317; BGHSt 4, 219; 10, 129 [BGH 20.12.1956 - 4 StR 447/56];… BGH GA 66, 208). - BGH, 20.12.1956 - 4 StR 447/56
Auszug aus BGH, 21.01.1969 - 5 StR 633/68
Eine "natürliche Handlungseinheit" liegt vor, wenn zwischen einer Mehrheit gleichgearteter, zeitlich und räumlich dicht beieinander liegender, strafrechtlich erheblicher Betätigungen, die aus einem einheitlichen Willensentschluß entspringen, ein derart unmittelbarer Zusammenhang besteht, daß sich das gesamte Handeln des Täters an sich (objektiv) auch für einen Dritten bei unbefangener Betrachtungsweise als ein einheitlich zusammengefaßtes Tun darstellt (RGSt 58, 113; 59, 317; BGHSt 4, 219; 10, 129 [BGH 20.12.1956 - 4 StR 447/56];… BGH GA 66, 208).
- BGH, 13.12.1960 - 5 StR 478/60
- BGH, 03.07.1962 - 3 StR 22/61
Fristgemäße Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Begründung …
Auszug aus BGH, 21.01.1969 - 5 StR 633/68
Die Revision kann sich für ihre Meinung, daß in der Nichterteilung der Aussagegenehmigung ein nicht zu beseitigendes Hindernis zu erblicken ist, unter Umständen auf die Entscheidung BGHSt 17, 337, 349 [BGH 03.07.1962 - 3 StR 22/61] berufen. - BGH, 29.04.1958 - 1 StR 68/58
Auszug aus BGH, 21.01.1969 - 5 StR 633/68
Aus § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO ergibt sich zu Gunsten des Angeklagten eine "beschränkte Rechtskraft".(vgl. BGHSt 11, 322 [BGH 29.04.1958 - 1 StR 68/58]). - BGH, 14.01.1954 - 3 StR 642/53
Auszug aus BGH, 21.01.1969 - 5 StR 633/68
Vielmehr ist er dahin eingeschränkt, daß der Vorrang dem Verfahren gebührt, in dem die Sache dem Gericht zu umfassenderer, erschöpfender Aburteilung unterbreitet ist (BGHSt 5, 384 [BGH 14.01.1954 - 3 StR 642/53]). - BGH, 18.12.1952 - 4 StR 700/52
Auszug aus BGH, 21.01.1969 - 5 StR 633/68
Denn es betrifft eine fortgesetzte Betrugshandlung, die den im ersten Verfahren 11 KMs 4/66 angeklagten Einzelbetrug mit umfaßt (BGH NJW 1953, 273). - RG, 17.09.1925 - III 232/25
1. Trifft, wenn bei der ohne Besitz des erforderlichen Führerscheins …
Auszug aus BGH, 21.01.1969 - 5 StR 633/68
Eine "natürliche Handlungseinheit" liegt vor, wenn zwischen einer Mehrheit gleichgearteter, zeitlich und räumlich dicht beieinander liegender, strafrechtlich erheblicher Betätigungen, die aus einem einheitlichen Willensentschluß entspringen, ein derart unmittelbarer Zusammenhang besteht, daß sich das gesamte Handeln des Täters an sich (objektiv) auch für einen Dritten bei unbefangener Betrachtungsweise als ein einheitlich zusammengefaßtes Tun darstellt (RGSt 58, 113; 59, 317; BGHSt 4, 219; 10, 129 [BGH 20.12.1956 - 4 StR 447/56];… BGH GA 66, 208). - BGH, 13.05.1953 - 5 StR 944/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 21.01.1969 - 5 StR 633/68
Auch der Senat ist in seinem unveröffentlichten Urteil vom 13. Mai 1953 (5 StR 944/52) von dieser Ansicht ausgegangen.